1. Garantiegeber Garantiegeber ist die Xtend EcoLight GmbH, Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf, Fon: +49 (0) 211 4206 2660, Fax: +49 (0) 211 4206 2661, E-Mail: reinhard.piel@xtend.de, Der Garantiegeber wird im Folgenden "Xtend" genannt.
Diese Garantie und die Bestimmungen gelten ausschließlich für als Neuware gekaufte Beleuchtungsprodukte (Leuchtmittel, Leuchten und Zubehör für Leuchten und Leuchtmittel) der Marke Xtend® und im Übrigen für solche Produkte, die mit dieser Garantie gekennzeichnet sind.
Die Dauer der Garantie beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum eines neuen Xtend-Produktes. Die Garantiedauer kann durch ergänzende Vereinbarung zwischen Xtend und dem Käufer schriftlich verlängert werden.
Die Garantie kann jeder Käufer eines neuen Xtend-Produktes geltend machen, sofern das Xtend-Produkt von Xtend direkt erworben worden ist und die Voraussetzungen dieser Garantiebedingungen erfüllt sind. Wurde das Xtend-Produkt nicht von Xtend direkt, sondern einer dritten Partei erworben, so wendet sich der Käufer direkt an diese Partei.
Der Geltungsbereich der Garantie liegt innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union, Schweiz und Norwegen.
Xtend garantiert, dass jedes Produkt frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Funktioniert ein Xtend-Produkt oder ein Teil des Xtend-Produktes nicht ordnungsgemäß im Sinne dieser Garantiebestimmungen, so wird es von Xtend nach eigenem Ermessen entweder repariert oder ersetzt. Ist ein identischer Ersatz nicht möglich, kann Xtend nach eigenem Ermessen das Produkt durch ein ähnliches Produkt ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn das Xtend Produkt für den bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet worden ist, sowie sachgerecht installiert und in Betrieb genommen worden ist. |
Sind auf dem Produkt, in der Begleitdokumentation oder im Kaufvertrag eben solche Werte nicht angegeben oder nicht eindeutig, so gelten die nachfolgenden Grenzwerte. Die Einhaltung dieser Grenzwerte gilt ausnahmslos also kumulativ:
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen insbesondere nicht:
Für die Geltendmachung der Garantieansprüche ist die Rechnung oder ein Kaufbeleg im Original einzureichen. Der Zeitpunkt der Geltendmachung der Garantieansprüche muss innerhalb der Garantiedauer liegen. Die Garantiezeit verlängert sich nicht durch die Ausführung von Garantiemaßnahmen. Darüber hinaus werden bei Geltendmachung der Garantie folgende ergänzende Informationen benötigt: Datum der Inbetriebnahme, ungefähre Nutzungsdauer in Stunden pro Woche, gewöhnliche oder ungewöhnliche Schalthäufigkeiten, ungefähre Gebrauchstemperatur, Beschreibung des Nutzungsorts, Beschreibung des Problems, Datum des Auftretens des Problems und Fotos bei Beschädigungen. Xtend wird im Falle der Anerkennung des Garantiefalles und der Erfüllung durch Ersatz oder Reparatur, das Produkt an den Käufer auf eigene Kosten ausliefern. Xtend trägt keine sonstigen Kosten für Transporte - insbesondere nicht für Einsendungen. Unangemeldete oder unfreie Ein- oder Rücksendungen werden von Xtend nicht angenommen. Xtend behält sich weiter vor, durch unfreie Einsendungen entstandene Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Xtend behält sich das Recht der endgültigen Entscheidung bezüglich der Gültigkeit eines Garantieanspruchs vor. Zur Geltendmachung der Garantie muss sich der Käufer per Fax, Brief oder E-Mail an Xtend wenden. |