Garantieerklärung und Bedingungen
1. Garantiegeber
Garantiegeber ist die Xtend EcoLight GmbH, Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf, Fon: +49 (0) 211 4206 2660, Fax: +49 (0) 211 4206 2661, E-Mail: ecolight@xtend.de, der Garantiegeber wird im Folgenden Xtend Ecolight GmbH genannt.
2. Gültigkeitsumfang der Garantie
Diese Garantie und die Bestimmungen gelten ausschließlich für als Neuware gekaufte Beleuchtungsprodukte (Leuchtmittel, Leuchten und Zubehör für Leuchten und Leuchtmittel) der Marke Xtend® und im Übrigen für solche Produkte, die mit dieser Garantie gekennzeichnet sind.
Diese werden im Folgenden "Xtend-Produkte" genannt.
3. Garantiedauer
Die Dauer der Garantie beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum eines neuen Xtend-Produktes. Die Garantiedauer kann durch ergänzende Vereinbarung zwischen Xtend Ecolight GmbH und dem Käufer schriftlich verlängert werden.
4. Garantienehmer
Die Garantie kann jeder Käufer eines neuen Xtend-Produktes geltend machen, sofern das Xtend-Produkt von Xtend direkt erworben worden ist und die Voraussetzungen dieser Garantiebedingungen erfüllt sind.
Wurde das Xtend-Produkt nicht von Xtend direkt, sondern einer dritten Partei erworben, so wendet sich der Käufer direkt an diese Partei.
5. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Garantie liegt innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union, Schweiz und Norwegen.
6. Umfang der Garantie
Xtend Ecolight garantiert, dass jedes Produkt frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Funktioniert ein Xtend-Produkt oder ein Teil des Xtend-Produktes nicht ordnungsgemäß im Sinne dieser Garantiebestimmungen, so wird es von Xtend nach eigenem Ermessen entweder repariert oder ersetzt. Ist ein identischer Ersatz nicht möglich, kann Xtend nach eigenem Ermessen das Produkt durch ein ähnliches Produkt ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten.
Xtend trägt keine sonstigen Kosten im Zusammenhang mit Geschäftsausfällen, Montage und Demontage oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung der Garantie entstehen, insbesondere keine Versandkosten für die Einsendung des Produkts.
Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Ansprüche, z. B. das Mängelhaftungsrecht (Gewährleistung), nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Diese gelten unabhängig von und neben dieser Garantie.
7. Beschränkungen der Garantie
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn das Xtend Produkt für den bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet worden ist, sowie sachgerecht installiert und in Betrieb genommen worden ist.
Das Xtend-Produkt muss ferner jederzeit gemäß der auf dem Produkt und den begleitenden Dokumentationen angegebenen Bedingungen betrieben werden (z. B. elektrische Anschlusswerte, Gebrauchstemperaturen etc.). Entsprechende Wartungs- und Pflegehinweise sind zu beachten.
Sind auf dem Produkt, in der Begleitdokumentation oder im Kaufvertrag eben solche Werte nicht angegeben oder nicht eindeutig, so gelten die nachfolgenden Grenzwerte. Die Einhaltung dieser Grenzwerte gilt ausnahmslos, also kumulativ:
Die Umgebungs- bzw. Gebrauchstemperatur (ist die unmittelbare Temperatur, in der das Produkt betrieben wird) darf -20 Grad oder 35 Grad Celsius in keinem Falle unter- bzw. überschreiten.
Die Schaltungshäufigkeit muss der gewöhnlichen Nutzung des Produktes entsprechen.
Die Luftfeuchtigkeit bzw. Feuchte am Nutzungsort darf 80 % nicht überschreiten, es sei denn, das Produkt wurde durch das IP-Rating für ebendiese Feuchtigkeit oder Nutzung ausgewiesen.
Die Spannungsversorgung mit 230V Wechselstrom hat maximale Spannungsschwankungen von plus/minus 10 %.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen insbesondere nicht:
Normaler Verbrauch und Verschleiß
Unfallschäden (auch durch Tiere)
Mängel hervorgerufen durch: unsachgemäße Handhabung und Montage, Fahrlässigkeit im Gebrauch, Gewaltanwendung und/oder unterlassene oder falsche Wartung
Benutzung entgegen der in der Bedienungsanleitung ausgewiesenen Nutzungsweise
Umbau, Öffnen, eigenhändige Reparaturversuche, Manipulation
Fehlerhafte Montage, Einbau in nicht geeignete Geräte
Entfernung oder Unkenntlichmachung der Seriennummer (sofern vorhanden)
8. Geltendmachung der Garantie
Für die Geltendmachung der Garantieansprüche ist die Rechnung oder ein Kaufbeleg im Original einzureichen. Der Zeitpunkt der Geltendmachung der Garantieansprüche muss innerhalb der Garantiedauer liegen. Die Garantiezeit verlängert sich nicht durch die Ausführung von Garantiemaßnahmen.
Darüber hinaus werden bei Geltendmachung der Garantie folgende ergänzende Informationen benötigt: Datum der Inbetriebnahme, ungefähre Nutzungsdauer in Stunden pro Woche, gewöhnliche oder ungewöhnliche Schalthäufigkeiten, ungefähre Gebrauchstemperatur, Beschreibung des Nutzungsorts, Beschreibung des Problems, Datum des Auftretens des Problems und Fotos bei Beschädigungen.
Xtend Ecolight GmbH wird im Falle der Anerkennung des Garantiefalles und der Erfüllung durch Ersatz oder Reparatur, das Produkt an den Käufer auf eigene Kosten ausliefern. Xtend Ecolight GmbH trägt keine sonstigen Kosten für Transporte -insbesondere nicht für Einsendungen.
Zur Geltendmachung der Garantie muss sich der Käufer per Fax, Brief oder E-Mail an Xtend Ecolight GmbH wenden.